Ablauf und Kosten

Wir unterstützen Sie vom umfassenden Erstgespräch bis zu der erfolgreichen Erteilung Ihrer Restschuldbefreiung. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen mit unserem Team zur Verfügung. In allen Phasen des Insolvenzverfahrens sind wir kompetent und zuverlässig an Ihrer Seite.

Erstgespräch (1. Rate: 50,- €)

Ausführliches persönliches Gespräch bei uns in Berlin mit dem Ziel einer umfassenden Information über das englische Privatinsolvenzverfahren, damit Sie eine für Sie optimale Entscheidung treffen können.

  • Erfassung Ihrer aktuellen Situation
    • familär
    • betriebswirtschaftlich
    • beruflich
  • Aufzeigen einer für Sie optimalen Vorgehensweise
  • Umfassendes Besprechen akuter Schwierigkeiten
  • Vorstellung eines Lösungsmodells
    • Rückzug aus Deutschland und Lebensmittelpunktbildung in England
  • umfassende Informationen über das englische Privatinsolvenzverfahren
    • Lebenssituation in England
    • Voraussetzung für die englische Insolvenz
    • Ablauf des englischen Insolvenzverfahrens

Beginn der Zusammenarbeit (2. Rate)

Aufbauend auf das Erstgespräch beginnt der mit Ihnen abgestimmte Ablauf. Bevor Ihr Lebensmittelpunkt nach England verlagert werden kann, muss der Rückzug aus Deutschland sorgsam vorbereitet sein. Eine fehlerfreie Vorbereitung ist die Voraussetzung für Ihr erfolgreiches Insolvenzverfahren.

  • Gemeinsames Einleiten aller organisatorischen Voraussetzungen und Schritte
  • Sichere Vorbereitung auf das Insolvenzverfahren

Verlagerung des Lebensmittelpunktes (3. Rate)

Vor der Annahme Ihres Insolvenzantrags durch das englische Gericht, müssen Sie Ihren Lebensmittelpunkt 6 Monate in England gehabt haben.

  • Gemeinsam mit Ihnen suchen wir eine passende Wohnung
  • Wir arbeiten mit Ihnen schrittweise sämtliche Formalitäten ab, welche die ordnungsgemäße Verlagerung Ihres Lebensmittelpunktes begründen
    • Mietvertrag
    • Bankkonto
    • Arbeitsvertrag
    • Sozialversicherungsnummer usw.
  • Schaffung und Abstimmung sämtlicher organisatorischer Voraussetzungen damit die spätere Insolvenzakte stimmig ist.

Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens in England (4. Rate)

Nachdem wir Sie umfassend vorbereitet haben, begleiten wir Sie sicher durch die Phase der Insolvenzeröffnung.

  • Wir erstellen Ihre Insolvenzunterlagen
  • Ausführliche Besprechung aller Details, bis Sie sich sicher fühlen
  • Intensive Vorbereitung auf ein eventuell von dem Richter erwünschtes persönlichen Gespräch mit Ihnen

Wohlverhaltensdauer : Dauer : 12 Monate (5. Rate)

Während des laufenden Insolvenzverfahrens wird sich ein Insolvenzverwalter mehrmals mit Ihnen in Verbindung setzen, um Fragen zum einzelnen Sachverhalten zu klären oder eventuell weitere Unterlagen zu fordern.

  • Unterstützung bei allen Nachfragen
  • Hilfe im Schriftverkehr gegenüber dem Insolvenzverwalter
  • Beratung zur Vermeidung von Fehlern, die das Verfahren gefährden könnten

Erteilung der Restschuldbefreiung (6. Rate)

Nach 12 Monaten haben wir gemeinsam mit Ihnen alle Voraussetzungen zur Erteilung der Restschuldbefreiung erfüllt.

  • Beantragung Ihres Zertifikats
  • Wir stellen sicher dass Sie das Zertifikat erhalten

Nach 12 Monaten haben Sie es dann mit unserer Unterstützung geschafft und sind aller Schulden befreit.